Allgemeine Geschäftsbedingungen Schneeweis Eventservice (Download)
a. Diese Geschäftsbedingungen sind für alle geschäftlichen Beziehungen und Rechtsgeschäfte mit der Firma Schneeweis Eventservice (Vermieter), Inhaber Paul Schneeweis, Firmensitz in Bad Soden-Salmünster 63628 in der Bergwinkelstr. 3, verbindlich. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Alle Mietgegenstände bleiben jederzeit Eigentum der Firma Schneeweis Eventservice.
b. Die folgenden allgemeinen Mietbedingungen sind Bestandteil, sowohl aller Mietverträge, als auch Mietangebote, von Schneeweis Eventservice und finden in ihrer jeweils gültigen Form für alle Verträge mit dem Vermieter Anwendung. Der Vertragspartner des Vermieters wird im Folgenden „Kunde“ und „Mieter“ genannt.
c. Von diesen allgemeinen Mietbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Vermieters. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden hiermit ausdrücklich widersprochen.
d. Ein Kostenvoranschlag ist eine Schätzung und hat keinen Einfluss auf die tatsächlich gestellten Leistungen und somit kann auch die Rechnung abweichend sein. Ein Vertrag kommt bei allen vom Kunden gestellten Aufträgen zustande, wird aber vor der Durchführung des Auftrages, schriftlich und verbindlich durch den Auftraggeber und eines Mitarbeiters der Firma Schneeweis Eventservice unterzeichnet und somit bestätigt.
e. Ein Vertrag kommt ebenfalls durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Überlassung des Mietgegenstandes durch den Vermieter bzw. Beginn der Serviceleistungen zustande.
f. Angebote, Konzeptionen, Materialaufstellungen, technische Skizzen, Pläne und andere erarbeitete Inhalte, sowie diese allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem Urheberrecht. Die Weitergabe an Dritte wird nur mit schriftlichem Einverständnis des Vermieters gestattet. Verstöße können strafrechtliche Konsequenzen zur Folge haben.
g. Der Mieter stimmt der Speicherung relevanter Daten durch den Vermieter zu. Diese Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und dienen ausdrücklich firmeninternen Datenverarbeitungen und Statistiken.
h. Bei jeder neu erscheinenden Preisliste, verlieren alle Vorhergehenden ihre Gültigkeit. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
a. Der Kunde wird angehalten die Geräte vor dem Verleih auf Schäden zu prüfen, um sie schriftlich im Vertrag festzuhalten. Mängel, die nicht augenscheinlich erfasst werden können, müssen sofort nach Entdeckung dem Vermieter aufgezeigt werden. Andernfalls gilt der Zustand der Mietgegenstände als mangelfrei und der Mieter trägt die vollen Kosten einer Reparatur oder Neuanschaffung.
b. Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Geräte ordnungsgemäß zu behandeln und nur von entsprechend fachlich eingewiesenem Personal transportieren, aufbauen und bedienen zu lassen. Unsere Anweisungen bezüglich der Mietgeräte sind zu befolgen. Der Transport erfolgt ausdrücklich auf eigenes Risiko des Kunden, es sei denn, wir nehmen die Lieferung mit eigenen Transportmitteln selbst vor.
c. Der Vermieter behält sich das Recht vor, Geräte durch funktionsgleiche, andere Geräte zu ersetzen.
d. Es ist darauf zu achten, dass die Geräte ordnungsgemäß und geschützt aufgebaut werden. Dem Mieter obliegt weiterhin die Verpflichtung, die gemieteten Geräte und Anlagen vor dem Zugriff Unbefugter zu sichern. Bei Freiluft- oder ähnlichen Veranstaltungen, müssen die Mietgeräte geeignet überdacht werden.
e. Eine Weitervermietung unserer Mietgeräte, ist nur mit unserer ausdrücklichen Genehmigung gestattet!
f. Eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung unserer Mietgeräte ist untersagt.
g. Für die notwendige Stromversorgung hat der Mieter zu sorgen. Der Mieter trägt die Haftung für die vom Vermieter vorgegebene Stromversorgung.
h. Verschmutzt zurückgebrachte Mietgegenstände werden auf Kosten des Mieters gereinigt.
i. Mit der Rücknahme der Geräte bestätigt der Vermieter nicht, dass diese einwandfrei übernommen wurden. Der Vermieter behält sich ausdrücklich vor, die Geräte eingehend zu überprüfen und Schäden innerhalb einer angemessenen Frist anzuzeigen.
j. Bei Zeltverleih geht der Vermieter von einem geraden geeignetem Untergrund aus, z. B. Schotter, Gras oder befestigter Untergrund wie geteerte oder gepflasterte Plätze.
a. Die Mietzeit wird nach ganzen Tagen von 12 Uhr bis 12 Uhr am folge Tag berechnet. Angefangene Tage zählen voll. Die Mindestmietzeit beträgt einen Tag.
b. Die Mietzeit beginnt mit dem vereinbarten Tag der Bereitstellung bzw. dem Zeitpunkt der Auslieferung vom Lager des Vermieters und endet bis
zum vertraglich vereinbarten Ende der Veranstaltung bzw. der Rücklieferung ins Lager.
c. Die Mietgebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste und ist unabhängig davon zu zahlen, ob die Geräte tatsächlich benutzt wurden. Vertraglich wird eine Einsatzdauer der Geräte vereinbart. An Standtagen, die mit 15% des Preises berechnet werden, dürfen die Geräte in keiner Weise benutzt oder verwendet werden, außer es besteht eine schriftliche Vereinbarung im Vertrag. Eine vorzeitige Rückgabe der Geräte bewirkt keine Vergünstigung der Mietgebühr. Die Mietgebühr wird auch dann fällig, wenn das oder die Gerät/e nicht im Einsatz und/oder nur in Bereitschaft war/en.
d. Wird die vereinbarte Mietzeit ohne Einverständnis überschritten, so berechnen wir jeden weiteren Tag zum vollen Einsatz.
a. Bei Verlust der Mietgegenstände haftet der Kunde, auch wenn es durch eigenes Verschulden oder durch unbefugte Entwendung Dritter geschieht, und verpflichtet sich Ersatz zu leisten.
. Der Mieter verpflichtet sich hiermit, alle notwendigen und geforderten Bedienungen, für die jeweilige Veranstaltung, selbst zu beantragen und anzumelden, z. B. Anmeldung bei der GEMA oder Erwerbung einer Schankerlaubnis. Entstehende Kosten durch eine Nicht-Anmeldung, trägt ausschließlich der Kunde.
c. Der Vermieter überträgt hiermit ausdrücklich die volle Haftung an allen am Veranstaltungsort entstehenden Schäden (z. B. Verlust, Diebstahl, verursachte Defekte, Transportschäden, Personenschäden, Feuer- und Wasserschäden, fehlerhafte Stromversorgung, Witterung, Verschmutzung u.a.) an den Mietsachen, die während der Mietzeit an den Mietgeräten und Zubehör durch Ihn, auch ohne eigenes Verschulden, seine Gäste oder Dritte entstehen. Auch Schäden durch zufälligen Beschädigung, sowie Schäden aufgrund höherer Gewalt, trägt der Mieter. Des Weiteren verweist die Firma Schneeweis Eventservice darauf, geeignete Versicherungen abzuschließen.
d. Schadenersatzansprüche jeglicher Art an den Vermieter sind ausgeschlossen, auch wenn, z. B. durch Ausfall eines Mietgerätes, die Veranstaltung nicht fortgesetzt werden kann.
e. Des Weiteren übernimmt der Vermieter auch keine Haftung an Schäden, die durch Mietgegenstände entstehen, z. B. durch notwendige Befestigungen und Sicherungen, insbesondere bei dem Verlieh eines Zeltes.
f. Unsere Zelte bestehen aus wasserdichten Planen, aber es wird keine 100%ige Sicherheit auf die Dichte der Zelte gegeben. Für Wasserschäden in unseren Zelten übernimmt der Vermieter keine Haftung und schließt Schadensersatz ausdrücklich aus.
a. Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung in Bar oder innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu bezahlen.
b. Es steht dem Vermieter frei, für eine Lieferung Vorkasse zu verlangen oder auch eine Kaution bis zur Höhe des Wertes des Leihgutes festzulegen. Kautionen sind in bar zu hinterlegen.
c. Der Mieter hat während des kompletten Zeitraumes die Überwachung und Sicherung des Mietmaterials und des Personals sicherzustellen. Dies gilt auch für die Aufbau-, Proben-, Veranstaltungs- und Abbauzeiten, nutzungsfreie Zeiten und nachts. Das Personal des Vermieters übernimmt diese Überwachung ausdrücklich nicht.
d. Dem Vermieter wird hiermit das Recht erteilt, Fotos oder/und Videos vom Veranstaltungsort zu machen und diese auch zu Werbezwecken verwenden zu können. Das Urheberrecht an einzelnen Personen bleibt bestehen und wird gegebenenfalls unkenntlich gemacht, außer es besteht eine schriftliche Genehmigung der einzelnen Personen, die jederzeit widerrufen werden kann.
e. Der Kunde gestattet dem Vermieter hiermit das Recht, am Veranstaltungsort eigene Werbemittel, z. B. Banner, Plakate und weitere, auszulegen oder anzubringen.
f. Der Mieter hat das Recht, einen Mietauftrag nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen schriftlich zu kündigen (Stornierung).
Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
g. Es wird im Falle der Stornierung innerhalb 2 Wochen vor vereinbartem Veranstaltungsbeginn eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20% der gesamten vereinbarten Vergütung berechnet.
h. Der Vertrag kann vom Vermieter ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, wenn eine Bedingung dieses Vertrages vom Kunden nicht erfüllt wird, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden wesentlich verschlechtert haben, wenn der Kunde die Mietgegenstände vertragswidrig gebraucht, wenn die Sicherheit des Firmenpersonals gefährdet ist, oder wenn höhere Gewalt eintritt, die die Leistungserbringung durch den Vermieter unmöglich macht.
i. Teilunwirksamkeit: Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen nicht berührt.
j. Der Kunde wir aufgefordert diese allgemeinen Geschäftsbedingungen aufmerksam und sorgfältig zu lesen um unerwünschte spätere Folgend zu vermeiden.